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ArchivMai 2018

OLG Hamburg bestätigt Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20. April 2018 - 13 U 193/16 - festgestellt, dass ein Kunde der Deutsche Kreditbank AG (DKB) aufgrund seines erklärten Widerrufs bereits seit dem 04. Februar 2015 nicht mehr verpflichtet war, die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsraten zu leisten.

So investieren die Reichen und Schönen

Sachwerte, wie Immobilien, Ländereien und Edelmetalle, aber auch Oldtimer, Weine und Kunst gehören traditionell zu den Lieblings-Anlageklassen der Reichen und Schönen. Zu Recht, findet der Finanzexperte Michael Turgut, denn anders als Finanzprodukte garantieren Sachwerte ihren Besitzern Sicherheit und langfristigen Werterhalt - frei von Spekulation.

Frankreichs Immobilienmarkt im Aufschwung

Der französische Immobilienmarkt profitiert insgesamt von der konjunkturellen Belebung und kann seine Attraktivität erheblich steigern. Der dynamische Aufschwung zeigt sich in der hohen Nachfrage nach erstklassigen Gewerbeimmobilien.

Langfristiger Vermögensaufbau statt „Sell in May“

Jedes Jahr im Mai wird die bekannte Regel zitiert: „Sell in May and go away.“ Die Börsenweisheit besagt, dass die sechs Sommermonate schlechtere Ergebnisse aufweisen als die sechs Wintermonate. Demnach müsste der Anleger seine Aktienbestände im Mai verkaufen und im November zurückkaufen.

Bleibt Deutschland der stabilste Immobilienmarkt Europas?

Bei der Suche nach den stabilsten europäischen Immobilienmärkten schauen Investoren meist zuerst nach Deutschland. In seinem jüngsten Researchreport geht der Investmentmanager TH Real Estate der Frage nach, ob Deutschland seine Position als einer der stabilsten Immobilienmärkte Europas im aktuellen Marktzyklus wird halten können.

Bund verklagt Berliner Mieter

„Ich bin verärgert und enttäuscht“, sagt der 52-jährige Michael Alvarez Kalverkamp aus Zehlendorf. Weil er der letzten Mieterhöhung seines Vermieters wegen des schlechten Zustandes seines Wohnhauses nicht zustimmen wollte, hat ihn der Eigentümer verklagt – so wie andere Mieter in der Wohnsiedlung.

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