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ArchivApril 2019

P&R-Insolvenz: Insolvenzverwalter erwartet Erlöse von 150 Millionen Euro in 2019

Die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Gesellschaften kommen gut voran. Nachdem es den Insolvenzverwaltern gelungen war, direkten Zugriff auf die Gesellschaftsanteile an der Schweizer P&R-Gesellschaft zu erhalten, die als Zahlstelle für die deutschen Gesellschaften das vorhandene Containergeschäft fortführt, konnten Erlöse in erheblichem Umfang für die rund 54.000 Gläubiger gesichert werden.

Was sich im Mai alles ändert

Verbraucher erwarten ab 1. Mai mehrere Änderungen durch den Gesetzgeber. Aus dem Bereich der Finanzen sind gleich zwei besonders interessant.

Reform der Riester-Rente in Planung

Die SPD und Union haben es bereits im Koalitionsvertrag festgelegt: Die Riester-Rente soll reformiert werden, da sie unter den Sparern nicht den besten Ruf hat.

Beratungsprotokolle: Besserer Schutz für Anleger

Kein Verkaufsgespräch mehr ohne Beratungsprotokoll: Banken und Sparkassen sind verpflichtet, jede Anlageberatung von Privatkunden zu dokumentieren. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Kunden achten sollten.

Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten

Arzneimittel ohne Verschreibungspflicht erhalten Verbraucher ohne Rezept in der Apotheke, müssen sie aber auch selbst bezahlen. Dabei lassen sich durchaus einige Euros sparen.

mimmo-bau GmbH – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mimmo-bau GmbH, Fritz-Müller-Straße 119, 73730 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Melaydin Palov, als Geschäftsführer der mimmo-bau GmbH, Fritz-Müller-Straße 119, 73730 Esslingen

DS Terra Bau GmbH – Insolvenzeröffnung

Das am 08.02.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.04.2019 um 11.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Credit Union EEIG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

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