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ArchivMärz 2019

BVK: „Nein zur geplanten BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler“

Die Bundesregierung plant die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zügig zu übertragen. Dies wurde erst kürzlich in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestag-Drucksache 19/8105) deutlich. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt diese Pläne entschieden ab.

Steuer: Kein Firmenwagen für Ehefrau im Minijob

Wie geht Minijob und Firmenwagen steuerlich zusammen? In einem kuriosen Fall, bei dem ein Unternehmer seine Ehefrau als 400-Euro-Kraft mit einem Dienstwagen versah, hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt.

AGV Immobilien GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der AGV Immobilien GmbH, Reislinger Straße 18, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 205688), vertr. d.: Marion Kösling, Wilhelm-Kunze-Ring 62, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführerin), ist am 05.03.2019 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

P&R: Insolvenzverfahren über Privatvermögen des Gründers eröffnet

Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 6. März 2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründers der P&R Gruppe, Heinz Roth, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter bestellt.

Bundesgerichtshof zur Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.

Bundesgerichtshof zur Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.

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