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ArchivJuni 2019

Bundesgerichtshof zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

Die Klägerin und ihr Ehemann sind die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten; die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Tochter mit dem Beklagten bestand seit 2002. Im Jahr 2011 kauften die Tochter der Klägerin und der Beklagte eine Immobilie zum gemeinsamen Wohnen. Die Klägerin und ihr Ehemann wandten ihnen zur Finanzierung Beträge von insgesamt 104.109,10 € zu.

ZIA begrüßt Einigung bei Grundsteuer

Zur Einigung des Koalitionsausschusses bei der Reform der Grundsteuer erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des Interessenverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA): „Mit Blick auf die 14 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen für die Kommunen und angesichts der vorgegebenen Frist vom Bundesverfassungsgericht begrüßen wir, dass es zu einer Einigung gekommen ist.“

ImWest – Westdeutsche Immobiliengesellschaft mbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96932 eingetragenen ImWest - Westdeutsche Immobiliengesellschaft mbH - Projektabwicklung, Rheinsteinstr. 2 a, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cornelius von Ingersleben, Busshook 9, 48739 Legden Geschäftszweig: Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen im Geschäftsbereich Immobilien

Studie: Viele Makler noch ohne Maklerverwaltungsprogramm

Für sehr viele Vermittler ist das sogenannte Maklerverwaltungsprogramm (MVP) der Dreh- und Angelpunkt des täglichen Arbeitens. Auch scheint vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung ein MVP fast unverzichtbar zu sein.

Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.

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