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ArchivJuli 2019

Postal Bank kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Postal Bank keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

ESDI Immobilien GmbH Dresden – als Makler keine gute Bilanz trotz Immobilienboom

Die ESDI Immobilien GmbH aus Dresden, eingetragen unter HRB 35531 beim Amtsgericht in Dresden hat im Wirtschaftsjahr 2017 mit einer sehr schwachen Bilanz von sich reden gemacht. Trotz allgemeinem Immobilienboom, vor allem in den Ballungsräumen wie Dresden verminderte sich das Eigenkapital in der Bilanz um mehr als € 50.000

Wir zitieren aus der im Bundesanzeiger

Fintech-Kreditgeber iwoca kooperiert mit FinCompare

Zum ersten Mal kann eine deutsche Vergleichsplattform einen Unternehmenskredit innerhalb von Minuten über einen vollständig integrierten Antragsprozess anbieten. Das geben FinCompare, eine Finanzierungsplattform für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), und der digitale Anbieter von Unternehmenskrediten iwoca bekannt.

Neue Doppelspitze bei Angermann Valuation

Ab 1. August 2019 bilden Gabriele Dose und Stefan Gunkel die neue Geschäftsführung der Angermann Valuation & Advisory GmbH. Eines der Ziele der Doppelspitze ist es, das Expansionspotenzial des Unternehmens auszuschöpfen.

BaFin warnt vor BCB4U Bank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der BCB4U Bank AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Fair Solutions muss Finanzportfolioverwaltung einstellen und abwickeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12. Juni 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

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