An der Urteilsverkündung können nur akkreditierte Medienvertreter teilnehmen. Das Akkreditierungsverfahren endet am 16. Juni 2020 um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.
2. Juni 2020
Urteilsverkündung in Sachen 4 StR 482/19 („Berliner Raser-Fall“) am 18. Juni 2020, 10.00 Uhr:Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter
02Juni