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OLG Hamburg bestätigt Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20. April 2018 - 13 U 193/16 - festgestellt, dass ein Kunde der Deutsche Kreditbank AG (DKB) aufgrund seines erklärten Widerrufs bereits seit dem 04. Februar 2015 nicht mehr verpflichtet war, die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsraten zu leisten.

So investieren die Reichen und Schönen

Sachwerte, wie Immobilien, Ländereien und Edelmetalle, aber auch Oldtimer, Weine und Kunst gehören traditionell zu den Lieblings-Anlageklassen der Reichen und Schönen. Zu Recht, findet der Finanzexperte Michael Turgut, denn anders als Finanzprodukte garantieren Sachwerte ihren Besitzern Sicherheit und langfristigen Werterhalt - frei von Spekulation.

Frankreichs Immobilienmarkt im Aufschwung

Der französische Immobilienmarkt profitiert insgesamt von der konjunkturellen Belebung und kann seine Attraktivität erheblich steigern. Der dynamische Aufschwung zeigt sich in der hohen Nachfrage nach erstklassigen Gewerbeimmobilien.

Langfristiger Vermögensaufbau statt „Sell in May“

Jedes Jahr im Mai wird die bekannte Regel zitiert: „Sell in May and go away.“ Die Börsenweisheit besagt, dass die sechs Sommermonate schlechtere Ergebnisse aufweisen als die sechs Wintermonate. Demnach müsste der Anleger seine Aktienbestände im Mai verkaufen und im November zurückkaufen.

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