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„Grundsteuerreform belastet vor allem Vermieter“

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Am ersten Juli 2022 startete die Frist für die Umsetzung der neuen Grundsteuerreform. Bis zum 31. Oktober 2022 haben Immobilieneigentümer Zeit, um die Steuererklärung für ihre Grundstücke einzureichen. „Die Reform bedeutet nach dem Zensus 2022 eine weitere bürokratische Belastung für Eigentümer. Gerade für Vermieter, die Immobilien in unterschiedlichen Bundesländern haben, kann die Reform zu einem Problem werden“, sagt David Glasenapp, Geschäftsführer der Gutachter-Plattform Nutzungsdauer.com.

Grund für die Reform, die im November 2019 beschlossen wurde, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, laut der das bisherige System gleichrangige Grundstücke unterschiedlich behandelt und somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetzt verstößt. Bis dato zählte für die Berechnung nur die Größe des Grundstücks und die Wohnfläche, welche mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz zur Grundsteuerbelastung verrechnet wurden. Seit der Reform jedoch orientiert sich die Grundsteuer an den Bodenrichtwerten, der Fläche des Grundstücks, dem Alter des Gebäudes sowie der Nutzungsart des Gebäudes.

„Auch wenn bei der Einführung angekündigt wurde, dass durch die neue Grundsteuer keine Mehrkosten entstehen sollen, steht und fällt dieses Versprechen mit dem Hebesatz, welcher durch die Gemeinden beschlossen wird. Gemeinden, deren Kassen leer sind, haben naturgemäß wenig Interesse daran, den Hebesatz zu senken. „Auch wenn die neuen Grundsteuersätze erst ab 2025 feststehen, gehen Experten davon aus, dass die Steuer vor allem für jene Immobilien steigen wird, die sich in attraktiven Lagen befinden. Auch Eigentümer von Einfamilienhäusern müssen Experten zufolge mit erhöhter Steuerlast rechnen.“

Die Berechnung für die neue Grundsteuer ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. So haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und ihre eigene Grundsteuerberechnung eingeführt. Welche Aufgaben genau auf die Vermieter zukommen, hängt also davon ab, in welchen Bundesländern ihre Immobilien stehen.

Glasenapp weiter: „Neben potenziellen Mehrkosten stehen Vermieter auf jeden Fall vor der Herausforderung, fristgerecht ihre Steuererklärungen in den jeweiligen Bundesländern einzureichen. In Zeiten von steigenden Energiepreisen und Rekordinflation wird Eigentümern und Mietern also eine weitere Belastung zugemutet. Entlastungen gibt es derer wenige. Zumindest in Sachen Gebäude-AfA gab es für Eigentümer in den letzten Monaten gute Neuigkeiten: Durch die Urteile des Finanzgerichts Münster und des Bundesfinanzhofs ist die Verkürzung der Restnutzungsdauer einer Immobilie deutlich erleichtert worden. Eigentümer können anstelle der teuren Bausubstanzgutachten auch Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer vermieteter Immobilien vorlegen. Die so gewonnene Zeit- und Kostenersparnis sollte jedoch nicht durch Großprojekte wie die Grundsteuerreform nichtig gemacht werden.“ (DFPA/JF1)

Die Online-Plattform Nutzungsdauer.com wurde 2017 gegründet und ist spezialisiert auf Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien.

www.nutzungsdauer.com

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