anlegerwarnung.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Neues Anlegerschutzgesetz in Erster Lesung

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Am 14. April 2021 beriet der Deutsche Bundestag in Erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“. Diese Gesetzesnovelle zielt vorrangig auf Vermögensanlagen und regelt das Verbot von Blindpool-Angeboten, die verbindliche Einführung einer Mittelverwendungskontrolle und deren Berichtspflicht im Bundesanzeiger.

Wie ein roter Faden und als mahnendes Menetekel zog sich die Insolvenz des Containeranbieters P&R durch die Diskussion des Bundestags. Die Frage sei, so die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski, „um beim Beispiel zu bleiben, ob der Container auch wirklich gekauft und gewartet wurde und so vorhanden ist, wie sich das die Leute vorgestellt haben.“ Deswegen, so die Staatssekretärin: „Hier wollen wir sicherstellen, dass eine zielgerichtete Zweckverbindung stattfindet, indem die Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte vorgeschrieben wird.“

Neben anderen spektakulären Pleiten – Prokon und S&K – betonte auch Kay Gottschalk, AfD, die P&R-Insolvenz: 3,5 Milliarden Euro ständen im Feuer. Deswegen fragte er: „Warum hat die Bundesregierung so lange für dieses Gesetz gebraucht?“ Besonders gut empfindet Gottschalk das Verbot von Blindpool-Anlagen, wo „die Katze im Sack“ verkauft würde. Es ginge bei dem neuen Gesetz darum „Missstände, Unwuchten, aber auch kriminelle Machenschaften Einzelner zu verhindern und Schäden für Anleger zu vermeiden“, sagte Dr. Carsten Brodesser, CDU/CSU. Auch er verwies auf P&R, wo 54.000 Anleger investiert hatten, aber „sage und schreiben eine Million Container … lediglich auf dem Papier verkauft wurden.“ Er betonte aber auch, dass es sich bei den Vermögensanlagen in der Regel nicht um „Kleinanleger, sondern durchaus breiter aufgestellte Investoren“ handle. Die durchschnittliche Zeichnungssumme liege bei über 28.800 Euro.

Till Mannsmann, FDP, äußerte Bedenken hinsichtlich des Verbotes von Blindpool-Angeboten: „Das Blindpool-Verbot entzieht dem Kapitalmarkt Ressourcen gerade für sozial wichtige Investitionsfelder wie Wohnungsbau, erneuerbare Energien oder Impfstoffentwicklung. Der deutsche Corona-Impfstoffhersteller BioNTech wurde zum Beispiel jahrelang über Vermögensanlagen mit blindpool-Charakter finanziert.“ Besonders die Einführung einer Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte sehe er positiv, meinte Fabio de Masi, Die Linken: „Wir würden uns aber wünschen, dass dieser Dritte spezifischer bestimmt wird. Es sollte ein Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftsprüfer sein. Und es ist auch nötig, die Haftung dieses Kontrolleurs stärker zu präzisieren.“

„Der Graue Kapitalmarkt ist noch immer eher ein Haifischbecken als ein sicherer Hafen für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger. Die rund 75.000 betrogenen Anlegerinnen und Anleger im Fall Prokon oder die 54.000 im Fall P&R Container können ein Lied davon singen“, meinte Stefan Schmidt, Bündnis90/Die Grünen. Dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Auskunftsrechte erhalten und schon bei Verdachtsmomenten einschreiten können soll, sieht er als richtig und längst überfällig an. Aber: „Das macht sie aber noch lange nicht zu einer Behörde mit mehr Biss. Wann kommt denn endlich die materielle Prospektprüfung?“ „Durch Regulierungen und das Verbot einiger hochspekulativer Vermögensanlagen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft wirkungsvoller vor den erheblichen Risiken des Grauen Kapitalmarktes geschützt werden. Das ist meiner Meinung nach eine sehr wichtige Sache“, sagte Ingrid Arndt-Brauer, SPD. Das Verbot von Blindpool-Angeboten sei nicht der Weisheit letzter Schluss, folgerte Alexander Radwan, CDU/CSU: „Ist es sinnvoll, eine Risikoanlage – noch mal: wenn der Anleger weiß, das unklar ist, wohin das Geld fließt – zu verbieten? – Ich denke, wir sollten bei den Blindpools den Menschen nicht die Chance nehmen in eine Firma wie BioNTech zu investieren, in Zukunftstechnologien zu investieren.“ Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. (DFPA/LJH1)

Quelle: Deutscher Bundestag Plenarprotokoll vom 14. April 2021

www.bundestag.de

von
anlegerwarnung.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv