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Private Altersvorsorge: PEPP ist europaweit gestartet

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Am 22. März 2022 ist die Verordnung zu den Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) in Kraft getreten. Unternehmen dürfen damit nun PEPP-Produkte anbieten, die der privaten Altersvorsorge dienen und jedem Europäer unabhängig von Alter und Beruf offenstehen sollen, teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) mit.

Die Zulassung und Registrierung der PEPP-Produkte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde – in Deutschland die BaFin. So müssen PEPP-Produkte zum Beispiel in ein von der EIOPA geführtes Zentralregister eingetragen sein. Über die Weiterleitung an EIOPA entscheiden nach Prüfung die nationalen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus überwacht die EU-Behörde, dass unter dem Namen PEPP nur registrierte Finanzprodukte vertrieben werden. Die BaFin prüft jedes PEPP-Produkt, das ein deutscher Anbieter in Europa auf den Markt bringt, ob es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.

Künftig wird die BaFin auf der Internetseite über aktuelle Entwicklungen zu PEPP-Produkten informieren. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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