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Verbesserung der Offenlegungsverordnung für nachhaltige Investitionen

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Die Offenlegungsverordnung, auch bekannt als Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), hat das Ziel, Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit zu schaffen. Dennoch zeigt sich in der Praxis, dass sie oft nicht ausreichend Unterstützung für Anlegerinnen und Anleger bietet, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. Rupert Schaefer, Exekutivdirektor für Strategie, Policy und Steuerung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sieht im bevorstehenden Review eine wertvolle Gelegenheit zur Optimierung dieser Verordnung.

Ein zentrales Anliegen ist die präzisere Definition von nachhaltigen Investitionen. Diese Definition sollte idealerweise mit anderen relevanten Regelwerken übereinstimmen. Ein Beispiel hierfür ist die ökologische Nachhaltigkeit, die in der Offenlegungsverordnung klarer auf die Taxonomie-Verordnung verweisen sollte. Zudem sollten die offenzulegenden Informationen auf das Wesentliche konzentriert werden. Aktuell müssen Finanzmarktteilnehmende mit mehr als 500 Mitarbeitenden zahlreiche Kennzahlen offenlegen, was oft zu Verwirrung führt. Eine Reduzierung auf sechs wesentliche Kennzahlen könnte hier Abhilfe schaffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Etablierung klarer Produktkategorien innerhalb der Offenlegungsverordnung. Dies würde es den Kundinnen und Kunden erleichtern, die Ziele von Finanzprodukten besser zu verstehen. Derzeit wird beobachtet, dass einige Marktteilnehmer Artikel 8 und Artikel 9 missverstehen, da diese lediglich Offenlegungspflichten definieren und keine Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeitswirkungen festlegen.

Insgesamt könnten präzisere Definitionen, ein Fokus auf wesentliche Daten und verständliche Produktkategorien dazu beitragen, die Verständlichkeit und Handhabbarkeit der Offenlegungsverordnung erheblich zu verbessern. Dadurch würde sie ihrem ursprünglichen Ziel näherkommen: den Anlegerinnen und Anlegern zu ermöglichen, informierte Entscheidungen gemäß ihren individuellen ESG-Präferenzen zu treffen. Es bleibt jedoch wichtig, dass diese Entscheidungsträger die Nachhaltigkeitswirkungen sowie Chancen und Risiken eines Produkts getrennt betrachten.

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